Neue Reiseregeln für Griechenland ab 11.11.2020. Corona-Test wird verpflichtend!

Griechenland schränkt den Flugverkehr im Land ein und macht einen Covid-19 Test vor Einreise verpflichtend.

Ganz wichtig: Ab 11.11.2020 müssen alle Einreisenden einen negativen Covid-19 Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Aegean fasst die Informationen zusammen:

“In compliance with the decision made by the Greek Government for the nationwide restrictions, we would like to inform you for the below:
Domestic Flights: According to the new regulations, as of Monday, November 9th traveling to domestic destinations and outside the boundaries of each prefecture is allowed to passengers for business purposes, for imperative family reasons, in order to return to permanent residence or for health reasons (essential travel) and with the relevant mandatory official form describing the reason of the movement.
Additionally, as of Tuesday, November 10th, domestic flights from/to Thessaloniki which were temporary suspended upon Government decision, will be restored.
International Flights: According to the new regulations as of Tuesday, November 10th all passengers, incoming and also, as decided by the authorites, the outgoing ones, must have completed the PLF (Passenger Locator Form), not later than the previous day of their flight. In addition, as of Wednesday, November 11th all passengers entering Greece are required to hold a negative molecular control (PCR) COVID-19 test result, which must have been carried out up to 72 hours before their arrival in Greece.”

Quelle: Aegean Information

Das Auswärtige Amt informiert:

“Ab dem 11. November 2020 ist die Einreise nach Griechenland nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.”

Quelle: Deutsches Auswärtiges Amt

Das Außenministerium informiert:

“Der griechische Premierminister Mitsotakis hat für gesamt Griechenland einen „Lockdown“ (Zone C – Grau – siehe unten) beginnend mit 07.11.2020, 06:00 Uhr, verkündet. Überregionale Reisen werden verboten. Der internationale Flugverkehr am Flughafen Athen bleibt aufrecht, der nationale Flugverkehr soll nur mehr für unbedingt notwendige Reisen gestattet sein (Rückkehr zum festen Wohnsitz, Familienzusammenführungen, berufliche Gründe, gesundheitliche Gründe).
Ab 11.11.2020 müssen alle Einreisende (Land-, See- und Luftweg) einen negativen PCR-Test vorlegen (Voraussetzungen: Test nicht älter als 72 Stunden, ausgestellt von einem anerkannten Testlabor des Abreiselandes mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer). Die Registrierung über das PLF-Formular für Einreisende bleibt weiterhin aufrecht, ab dem 10.11.2020 müssen sich griechische Staatsangehörige für die Ausreise mindestens 24 Stunden vorher registrieren. Die entsprechenden Verordnungen wurden noch nicht veröffentlicht und daher kann es noch zu Änderungen kommen.”

Quelle: Österreichisches Außenministerium

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