Infos zur Anreise während der Ausgangssperre

++Anreise zum Flughafen während der Ausgangssperre++ Quelle: DER Touristik, 23.04.21
Insbesondere wegen des jüngsten BILD-Artikels haben wir zahlreiche Anfragen zum Thema „nächtliche Anreisen zum Flughafen“ erhalten. Die derzeitige gesetzliche Lage dazu ist: Das neue Infektionsschutzgesetzt, sieht bei einer Inzidenz über 100 eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr in den betroffenen Städten und Landkreisen vor.
Diese Maßnahmen soll dem Pandemieschutz dienen und ist eine gesetzliche Vorgabe.
Das heißt: Während einer Ausgangssperre soll es nicht möglich sein, betroffene Städte und Landkreise mit Auto zu durchfahren, um einen Früh- oder Nachtflug ex D zu erreichen. Auch mit der Bahn soll dies nicht möglich zu sein.
Dies hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Kurzgutachten festgestellt.
Demnach ist der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln während der Ausgangssperre untersagt, dies gelte auch für öffentliche Verkehrsmittel.
Eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, sei damit nur in Ausnahmen möglich (medizinische Notfälle, Weg zur Arbeit etc.).
Zu diesem Thema, das mit dem BILD-Artikel nun hochgekommen ist, beschäftigt sich derzeit auch die Politik sowie auch die Fluggesellschaften, die darüber beraten, inwieweit Flugpläne geändert werden können, damit die Anreise der Fluggäste zum Airport nicht in die Zeit der Ausgangssperre fällt. Der Flughafenverband (ADV) hofft auf Kulanz. „Bei der Interpretation des Gesetzes sollte klar sein, dass bereits gebuchte Flugreisen auch zwischen 22 und 5 Uhr angetreten werden können“, so eine ADV-Sprecherin.
Die Flughafen-Betreibergesellschaften werden fortlaufend ihre Anreise-Informationen auf den Webseiten modifizieren.
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