Leben auf Korfu und Rente aus dem Ausland?

 

Wie für alle Länder der EU geltend haben auch in Griechenland arbeitende oder lebende EU-Bürger ihre Rente bei dem nationalen Rententräger zu beantragen.

Als Bürger der Europäischen Union sind sie berechtigt, in einem beliebigen anderen Land der Union zu leben und dort in Rente zu gehen beziehungsweise die Ihnen gegebenenfalls aus anderen EU-Ländern zustehenden Renten zu beantragen und zu beziehen.

In diesem Zusammenhang haben Sie allerdings zu wissen, dass konkrete Regeln, die Ihre Bezüge beeinflussen können, aber auch in Zusammenhang mit den Steuern gelten, die Sie (möglicherweise sogar in mehr als einem Land) zu entrichten verpflichtet sind.

Staatliche Renten im Ausland

Wenn Sie in verschiedenen Ländern der EU gearbeitet haben, können sie in jedem von diesem Rentenansprüche ansammeln. Einen Rentenantrag haben Sie in an den Rententräger des Landes (in Griechenland seit Anfang 2017 an den neuen „Einheitlichen Träger für Sozialversicherung“ EFKA) zu stellen, in dem Sie leben oder zuletzt arbeiteten. Haben Sie nie in dem Land gearbeitet, in dem Sie leben, wird das Gastland Ihren Antrag an das Land weiterleiten, in dem Sie zuletzt arbeiteten. Dieses Land ist für die Bearbeitung Ihres Antrags und die Zusammentragung aller Angaben über die Beiträge verantwortlich, die Sie in allen Ländern zahlten, in denen Sie arbeiteten.

In bestimmten Ländern schuldet der Rententräger, Ihnen das Antragsformular zuzuschicken, bevor Sie das in dem konkreten Land geltende Renteneintrittsalter erreichen. Falls Sie es nicht erhalten, kontaktieren Sie Ihren Rententräger um zu erfahren, ob es Ihnen automatisch zugeschickt werden wird. Informationen in Zusammenhang mit Ihrer Rente müssen Sie wenigstens 6 Monate vor dem Renteneintritt einholen, da die Gewährung einer Rente von mehreren Ländern zeitraubende Verfahren mit sich bringen kann.

Welche Unterlagen Sie benötigen

Diese Unterlagen variieren von Land zu Land, üblicherweise müssen Sie Ihre Bankverbindung und diverse Daten zur Ihrer Identität angeben. Setzen Sie sich für weitere Informationen mit dem Rententräger in Verbindung, der Ihren Antrag bearbeiten wird.

Unterschiede bei den Renteneintritts-Altergrenzen

In bestimmten Ländern der EU müssen Sie länger als in anderen warten, um eine Rente zu erhalten. Ihre Rente können Sie in dem Land, in dem Sie leben (oder zuletzt arbeiteten), nur bekommen, wenn Sie das in diesem Land geltende gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Wenn Sie Rentenansprüche in anderen Ländern angesammelt haben, werden Sie diesen Teil Ihrer Rente nur erhalten, nachdem Sie das in diesen Ländern vorgesehene Renteneintrittsalter erreicht haben.

Folglich ist es wichtig, dass Sie sich im Voraus aus allen Ländern, in denen Sie arbeiteten, darüber informieren lassen, was geschehen wird, wenn Sie den Termin verschieben, ab dem Sie Ihre Rente zu beziehen beginnen werden. Wenn Sie eine Rente früher als eine andere erhalten, kann das die Beträge beeinflussen, die Sie beziehen werden.

Weitere Informationen können Sie von dem zuständigen Träger des Landes, in dem Sie leben, und / oder der Länder einholen, in denen Sie arbeiteten.

Anspruchserwerbszeiten

In bestimmten Ländern der Europäischen Union müssen Sie für einen Mindestzeitraum gearbeitet haben, um einen Rentenanspruch zu begründen. Um in diesen Fällen zu beurteilen, inwieweit Sie einen Rentenanspruch fundamentieren, muss der Rententräger alle Perioden, in denen Sie in anderen Ländern der EU arbeiteten, so berücksichtigen, als ob Sie ununterbrochen in diesem Land gearbeitet hätten.

Wie Ihre Rente berechnet wird

Die Rententräger der Länder, in denen Sie arbeiteten, werden die von Ihnen in deren Rentensystem eingezahlten, die von Ihnen in anderen Ländern entrichteten Beträge und ihre Arbeitszeiten in den verschiedenen Ländern ermitteln.

Der EU-Äquivalenzfaktor

Unter Berücksichtigung Ihrer Versicherungszeiten in allen europäischen Ländern berechnet jeder Rententräger den Teil der Rente, den er zu entrichten schuldet. Zu diesem Zweck rechnet er die Perioden zusammen, in denen Sie in verschiedenen Ländern der EU arbeiteten, und ermittelt die Rente, die Sie beziehen würden, wenn Sie für den gesamten Zeitraum Beiträge in sein Rentensystem eingezahlt hätten („theoretischer Betrag„). Danach wird dieser Betrag angeglichen, damit er Ihre wirkliche Deckungszeit in diesem Land reflektiert („proportionale Leistung„).

Der nationale Rentenfaktor

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Fundamentierung eines Anspruchs auf eine nationale Rente unabhängig von Ihren Versicherungszeiten in anderen Ländern erfüllen, wird der Rententräger ebenfalls die nationale Rente ermitteln („eigenständige Leistung„). Im weiteren Verlauf wird der nationale Träger zum Vergleich der proportionalen mit der eigenständigen Rente schreiten. Sie werden von dem konkreten EU-Land die Rente erhalten, die höher ist.

Der Beschluss eines jeden Landes in Zusammenhang mit Ihrem Rentenantrag wird Ihnen in einer Ihnen zugehenden speziellen Notiz – dem Formular P1 – erklärt werden.

Zahlung der Rente

Jedes Land, das Ihnen eine Rente gewährt, zahlt den entsprechenden Betrag üblicherweise auf ein Bankkonto in dem Land Ihres Aufenthalts – sofern Sie in einem Land der EU leben. Wenn Sie dagegen nicht in einem Land der EU leben, haben Sie möglicherweise ein Bankkonto in jedem Land der EU zu eröffnen, das Ihnen eine Rente zahlt.

Quellen: dikaiologitika.gr, Griechenland-Blog

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